Wenn biologische Information zur globalen Machtfrage wird
Wenn Biodiversitätsschutz, offener Wissenschaft und Biosicherheit zusammentreffen, wer regelt digitale Sequenzinformationen?
Im August veröffentlichten Forschende um den Bioingenieur Brian Hie von der Stanford University in der Fachzeitschrift Science eine Studie, in der sie mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) neue virale Genome entwarfen und daraus im Labor funktionsfähige Bakteriophagen erzeugten.1 Von knapp 300 Kandidaten erwiesen sich 16 als funktionsfähig; einige bekämpften sogar Bakterien, die gegen den ursprünglichen Phagen resistent waren. Die Forschung könnte damit neue Möglichkeiten gegen antibiotikaresistente Bakterien eröffnen, zeigt aber zugleich: KI kann inzwischen ganze virale Genome entwerfen.
Damit bekommt eine andere, bislang vor allem als Gerechtigkeitsfrage geführte Debatte eine neue Dimension. Wenn digitale Sequenzinformationen (DSI) nicht nur gelesen, sondern zum Ausgangspunkt neuer biologischer Systeme werden können, stellt sich auch eine Sicherheitsfrage: Was geschieht, wenn dieselben Werkzeuge künftig für gefährlichere Erreger genutzt werden?
Bei DSI handelt es sich beispielsweise um die DNA eines Lebewesens, die sequenziert und als digitale Buchstabenfolge gespeichert wird. Solche Daten liegen vielfach in frei zugänglichen Datenbanken. Eine Pflanze muss deshalb nicht mehr transportiert, ein Mikroorganismus nicht mehr physisch weitergegeben werden. Es genügt, seine genetische Information zu digitalisieren.
Wenn aus einer Pflanze ein Datensatz wird
Gerechter Vorteilsausgleich ist eine der drei Säulen der UN-Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity, CBD), neben Erhalt der biologischen Vielfalt und ihrer nachhaltigen Nutzung. Wer darf genetische Ressourcen nutzen, und wer profitiert, wenn daraus wirtschaftlicher Nutzen entsteht, etwa ein Medikament, ein Kosmetikprodukt oder eine Nutzpflanze? Das Nagoya-Protokoll bildet dafür den zentralen Rechtsrahmen, diese Logik stammt aus einer Welt physischer Ressourcen. Wer eine Pflanze nutzen wollte, musste an sie gelangen. Heute genügt oft ein Download. Aus einer Frage des physischen Zugangs wird eine Frage des Umgangs mit Information.
Wie schwierig gerechter Vorteilsausgleich schon unter den alten Bedingungen war, zeigt der Fall der Pflanze Hoodia gordonii in Südafrika:2 Die San, Indigene des südlichen Afrikas, nutzten sie seit Generationen. Dieses traditionelle Wissen bildete einen wichtigen Ausgangspunkt für die spätere wissenschaftliche Forschung. Auf dieser Grundlageisolierte eine staatliche Forschungseinrichtung in den 1990er-Jahren den appetithemmenden Wirkstoff P57 und patentierte ihn, ohne die San zu informieren oder in die Nutzung ihres Wissens einzubeziehen. Erst nach öffentlichem Druck kam es 2003 zu einer Vereinbarung über die Beteiligung der San an den Einnahmen. Der Fall hatte klare Ankerpunkte: eine physische Pflanze, eine Forschungseinrichtung, ein Patent. Bei DSI fehlen diese Punkte häufig. Eine Sequenz kann in einer Datenbank liegen, von Forschenden in mehreren Ländern verändert werden und Jahre später in ein Produkt einfließen.
Damit droht eine alte Nord-Süd-Ungleichheit digital reproduziert zu werden: Große Teile biologischer Vielfalt liegen im Globalen Süden, während Daten-, Forschungs-, Patent- und Produktionskapazitäten vielfach im Globalen Norden konzentriert sind.
Von der Gerechtigkeits- zur Sicherheitsfrage
Dass genetische Information politisch sensibel ist, zeigte sich bereits 2007 beim Streit um H5N1-Virusproben (sogenannte Vogelgrippe).3 Indonesien stoppte die Weitergabe an die Weltgesundheitsorganisation (WHO), aus Sorge, keinen ausreichenden Zugang zu daraus entwickelten Produkten zu erhalten – ein Konflikt, der die spätere Debatte über den gerechten Austausch von Virusmaterial prägt.
Heute stellt sich dieselbe Frage digital: Wer DSI teilt, ermöglicht ggf. Forschung und Pandemievorsorge, gibt aber zugleich Kontrolle über Information ab, aus der andere wissenschaftlichen oder kommerziellen Nutzen ziehen können.
Mit KI und synthetischer Biologie kommt eine weitere Dimension hinzu: Sequenzdaten können zum Ausgangspunkt neuer biologischer Konstrukte werden. Die Stanford-Studie zeigt diesen Übergang exemplarisch: Das System erzeugte Genome, die es in dieser Form in der Natur nicht gab, und einige davon führten tatsächlich zu funktionsfähigen Viren. Ein menschlicher Krankheitserreger entstand nicht, doch die Studie zeigt, dass KI-gestütztes Design und biologische Synthese zunehmend ineinandergreifen. Damit stellt sich neben der Missbrauchsfrage auch die nach möglichen Umweltrisiken: Was geschieht, wenn synthetisch erzeugte Organismen aus dem Labor in die Umwelt gelangen? Könnten sie sich ausbreiten, mit natürlichen Arten konkurrieren, Ökosysteme verändern oder Gene an andere Organismen weitergeben? Die CBD beschäftigt sich deshalb ausdrücklich mit möglichen Auswirkungen synthetischen Biologie auf die biologische Vielfalt.
Damit wird auch die Abgrenzung zwischen Nutzungsformen schwieriger. Eine Sequenz kann gleichzeitig Gegenstand wissenschaftlicher Forschung, Grundlage einer kommerziellen Entwicklung und Ausgangspunkt einer Anwendung mit sicherheits- oder umweltrelevanten Folgen sein. Eine einfache Trennung zwischen Wissenschaft und Industrie hilft dabei kaum weiter, da Universitäten mit Unternehmen kooperieren und öffentlich finanzierte Forschung in Patenten münden kann. Umgekehrt können zu weitgehende Kontrollen Forschung und Pandemievorsorge behindern.
Was bedeutet Regulierung überhaupt?
Mit dem Cali Fonds versuchen die Vertragsstaaten der CBD, einen Teil des DSI-Problems multilateral zu lösen. Statt jede einzelne Nutzung einer Sequenz zurückzuverfolgen, sollen Akteure, die wirtschaftlich von DSI profitieren, freiwillig zum Vorteilsausgleich beitragen. Das funktioniert – oh Wunder – kaum: Es wurden lediglich 6000$ in den 2016 entstandenen Fonds eingezahlt.4 Auf der diesjährigen CBD-Vertragsstaatenkonferenz (COP) wird dazu weiterverhandelt.
Doch selbst ein internationaler Beschluss beantwortet noch nicht die Frage nach der tatsächlichen Kontrolle. Zwischen internationaler Vereinbarung und wirksamer Durchsetzung liegen nationale Gesetzgebung, zuständige Behörden, Meldepflichten, Kontrollmöglichkeiten und Sanktionen. Und was gilt, wenn die Nutzung in einem Staat stattfindet, die wirtschaftliche Verwertung aber in einem anderen?
Gerade für biodiversitätsreiche Länder stellt sich zusätzlich die Frage nach staatlichen Kapazitäten. Ein international anerkannter Anspruch nützt wenig, wenn Behörden nicht über Personal oder Infrastruktur verfügen, um ihn durchzusetzen.
Ein CBD-COP-Beschluss kann einen politischen Rahmen schaffen. Ob daraus eine wirksame Regulierung wird, entscheidet sich auch in den nationalen Rechtsordnungen.
Fünf Verhandlungstische und viele Rechtsordnungen
DSI wird allerdings nicht nur unter der CBD verhandelt. Der Internationale Saatgutvertrag der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) befasst sich mit pflanzengenetischen Ressourcen; bei der WHO wird im Pandemieabkommen über mögliche pandemische Erregersequenzen verhandelt; unter dem UN-Hochseeschutzabkommen (BBNJ) geht es um genetische Ressourcen jenseits nationaler Souveränität, und die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hat 2024 einen Vertrag beschlossen, der Offenlegungspflichten bei Patentanmeldungen zu genutzten genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen festschreibt. Ausgerechnet DSI wurde jedoch ausgeklammert.
Diese Regime verfolgen unterschiedliche Ziele auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, hinzu kommen national sehr verschiedene Regeln zu Definition, Offenlegungspflichten und Kontrollmöglichkeiten. Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob es internationale Regeln gibt, sondern ob sie untereinander zusammenpassen und durchsetzbar sind. Andernfalls profitieren vor allem jene, die das System am besten navigieren können und das sind zumeist große Unternehmen.
Die eigentliche Machtfrage
Die Regulierung von DSI reicht damit weit über eine einzelne UN-Konventionen hinaus: Wie können Länder und Gemeinschaften an Wertschöpfung beteiligt werden, wenn genetische Information nicht mehr an ihren physischen Ursprung gebunden ist? Wie viel Offenheit braucht biologische Forschung ohne Missbrauch zu ermöglichen? Wie wird aus einer internationalen Vereinbarung tatsächlich durchsetzbares nationales Recht?
Und schließlich geht es um Macht: Wer verfügt über Datenbanken, Rechenkapazitäten, KI-Modelle, Patente und Produktionsinfrastruktur? Und damit über die Mittel, aus biologischer Information wirtschaftlichen und zunehmend auch neuen biologischen Wert zu schaffen?
Die Weltgemeinschaft versucht damit, Regeln für eine Ressource zu entwickeln, die sich nicht mehr wie eine klassische Ressource verhält. Ihre digitale Form zirkuliert weltweit, ihr Ursprung wird schwerer nachvollziehbar, ihre Nutzung ist zugleich wissenschaftlich erwünscht, wirtschaftlich lukrativ und sicherheitspolitisch sensibel.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht mehr nur, wem genetische Information gehört, sondern: Wer verfügt über die Daten, wer profitiert, wer trägt die Risiken und auf welcher Ebene können solche Regeln überhaupt wirksam beschlossen, umgesetzt und durchgesetzt werden?
Die Autorin, Hannah Fürstenwerth, ist Nachhaltigkeitsreferentin beim Forum Umwelt und Entwicklung.
Quellen:
1 King et al. (2026): Generative design of bacteriophages with genome language models. In: Science, Vol. 393, S. 93-140.
2 (1) https://www.wipo.int/en/web/ip-advantage/w/stories/leveraging-economic-growth-through-benefit-sharing; (2) https://grain.org/en/article/4047-hot-air-over-hoodia
3 https://www.who.int/news/item/27-03-2007-indonesia-to-resume-sharing-h5n1-avian-influenza-virus-samples-following-a-who-meeting-in-jakarta
4 https://mptf.undp.org/fund/cal00
