Entwicklung für wen?

Zum Bericht des UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Entwicklung über seinen Besuch in Deutschland

Deutschland finanziert Infrastrukturprojekte, unterstützt ärmere Länder und bekennt sich zu den Menschenrechten. Durch den weitgehenden Ausfall der USA als internationaler Partner ist die Bundesrepublik in vielen wichtigen Bereichen zudem zur – wenn auch schrumpfenden – größten Geberin geworden. Doch wer kann über die eigene Zukunft mitentscheiden und wer profitiert von politischen Entscheidungen? Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Entwicklung, Surya Deva, legt an diese Fragen einen umfassenden Maßstab an: das Recht auf Entwicklung.

 

Die UN-Generalversammlung verabschiedete 1986 die Erklärung über das Recht auf Entwicklung. Demnach soll jeder Mensch und jedes Volk an wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und politischer Entwicklung teilhaben, zu ihr beitragen und ihre Vorteile genießen können. Dabei ist der Mensch nicht bloß Empfänger staatlicher Leistungen, sondern soll Entwicklung aktiv und frei mitgestalten können. In der Erklärung werden deshalb Bildung, Gesundheit und materielle Lebensbedingungen mit politischen Rechten und Mitsprache verbunden.

 

Ein Recht auf Entwicklung

Diese Vorstellung entstand im Zuge der Entkolonialisierung. Viele Staaten machten geltend, dass politische Unabhängigkeit wenig nütze, wenn wirtschaftliche Abhängigkeiten fortbestünden und andere über Rohstoffe, Handel und Finanzierungsmöglichkeiten maßgeblich mitbestimmten.1

Das Recht auf Entwicklung betrifft zwei Ebenen: Einerseits sollen Staaten im eigenen Land Bedingungen schaffen, unter denen Menschen ihre Rechte wahrnehmen und an Entscheidungen teilhaben können. Andererseits fordert die Erklärung internationale Zusammenarbeit und ein Umfeld, das Entwicklung ermöglicht. Die UN-Erklärung von 1986 ist jedoch kein völkerrechtlicher Vertrag. Sie schafft für sich genommen keinen unmittelbar einklagbaren Anspruch auf ein bestimmtes Einkommen, eine bestimmte Hilfszahlung oder einen Schuldenerlass. Da sie aber auf durchaus verbindlichen Abkommen aufbaut – allen voran die Charta der Vereinten Nationen sowie dem Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte –, kann sie eine konkretere Wirkung entfalten. Über einen rechtsverbindlichen internationalen Pakt über das Recht auf Entwicklung wird weiterhin verhandelt.2

Surya Deva ist ein unabhängiger Sonderberichterstatter des UN-Menschenrechtsrats für das Recht auf Entwicklung. Sein Auftrag besteht darin, Sachverhalte zu untersuchen und Empfehlungen an Staaten auszusprechen. Auf Einladung der Bundesregierung besuchte er vom 10. bis 19. November 2025 Deutschland. Er reiste nach Berlin, Cottbus, Düsseldorf und Gelsenkirchen, wo er Vertreter:innen verschiedener politischer Ebenen sowie von Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft traf. Sein Bericht zu diesem Besuch ist seit August 2026 öffentlich verfügbar; am 11. September hat er ihn im UN-Menschenrechtsrat in Genf vorgestellt. Der Bericht enthält Beobachtungen sowohl zur Situation in Deutschland als auch zur Rolle Deutschlands als internationaler Partner.

Internationale Zusammenarbeit und Entwicklungspolitik

Deva beurteilt die deutsche internationale Zusammenarbeit ambivalent. Einerseits erkennt er an, dass Deutschland traditionell zu den großen Gebern öffentlicher Entwicklungsleistungen gehört, eine menschenrechtsbasierte Entwicklungspolitik verfolgt, erhebliche Mittel für die internationale Klimafinanzierung bereitstellt und über wichtige institutionelle Instrumente verfügt. Andererseits warnt er vor einer grundlegenden Verschiebung in der internationalen Rolle Deutschlands.
Deva bewertet es kritisch, dass die aufgebrachten Mittel der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA) im Jahr 2025 nur noch 0,56 % des Bruttonationaleinkommens betrug und der Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) von 11,20 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf 10,31 Milliarden Euro im Jahr 2025 sank. Zudem rechne Deutschland Kosten für Geflüchtete im Inland für das erste Jahr nach Ankunft oder Forschungsfinanzierung als ODA an, sowie Studienplatzkosten für Studierende aus Entwicklungsländern. Dieser Trend verstetigt sich. Der Bundeshaushalt für 2027 sieht für das BMZ nur noch rund 9,47 Milliarden Euro vor.

Die zentrale Kritik Devas richtet sich gegen die zunehmende Transaktionalität der Entwicklungspolitik. Der Koalitionsvertrag verbinde Entwicklungspolitik ausdrücklich mit „deutschen Werten und Interessen“ und versteht darunter unter anderem wirtschaftliche Kooperation, den Zugang zu Rohstoffen, die Bekämpfung von Fluchtursachen und Energiekooperation. Zudem sollen staatlich finanzierte Projekte überwiegend an deutsche oder europäische Unternehmen vergeben werden. Deva hält nationale Interessen zwar für legitim, warnt aber davor, dass die Entwicklungszusammenarbeit dadurch zu einem Geschäft auf Gegenseitigkeit wird. Ihr Kern müsse der Aufbau lokaler Fähigkeiten und Widerstandskraft bleiben und nicht die Sicherung deutscher Absatzmärkte oder Lieferketten sein.

Am Reformplan des BMZ vom Januar 2026 erkennt Deva an, dass er die Menschenrechte weiterhin als Grundlage nennt. Er beanstandet jedoch die starke Betonung deutscher Interessen sowie das Auslaufen bestimmter längerfristiger Programme, etwa in den Bereichen Hochschulbildung, Ernährungssicherung außerhalb Afrikas sowie das Ende der bilateralen Gesundheitszusammenarbeit mit einzelnen Partnerländern. Die Sicherung kritischer Rohstoffe dürfe nicht auf Kosten der Menschenrechte und der lokalen Wertschöpfung gehen.

Deva bemängelt außerdem, dass die Beteiligung betroffener Gemeinschaften bei deutschen Entwicklungsprojekten häufig nicht wirklich „aktiv, frei und sinnvoll” ist. Zivilgesellschaftliche Organisationen hätten von kurzfristigen und unregelmäßigen Konsultationen, fehlender Rückmeldung sowie mangelnder Transparenz berichtet. Auch die Beschwerdemechanismen von GIZ und KfW hält Deva für verbesserungsbedürftig, obwohl er die begonnenen Reformen und den Dialog mit der Zivilgesellschaft und dem Deutschen Institut für Menschenrechte ausdrücklich anerkennt.

Seine Empfehlungen reichen deshalb weit über die klassische Forderung nach mehr Geld hinaus. So soll Deutschland Multilateralismus verteidigen, sich konstruktiv an den Verhandlungen über einen internationalen Pakt zum Recht auf Entwicklung beteiligen und die internationale Finanzarchitektur reformieren. Konkret genannt werden ein gerechteres Handels- und Steuersystem, die Verringerung der Schuldenlast von Entwicklungsländern, Schuldentausch für Klima- und SDG-Finanzierung sowie Unterstützung für eine UN-Rahmenkonvention über Staatsschulden und einen internationalen Mechanismus zur Umschuldung. Darüber hinaus fordert Deva mehr Technologietransfer, technische Unterstützung und Kapazitätsaufbau.

Die Kritik richtet sich nicht nur gegen staatliche Programme. Deva warnt vor einer Abschwächung der verbindlichen unternehmerischen Sorgfaltspflichten und davor, dass wirtschaftliche Interessen Vorrang vor Menschen und Umwelt erhalten könnten. So seien die Berichtspflichten nach dem Lieferkettengesetz ausgesetzt, Verstöße würden Berichten zufolge nicht sanktioniert. Zudem verweist er auf Berichte, wonach in Deutschland ansässige Unternehmen in Europa verbotene, gefährliche Chemikalien oder Pestizide in Entwicklungsländer exportiert haben.

Beteiligung, benachteiligte Gruppen und ökologische Transformation

Für Deva ist Beteiligung kein ergänzendes Verfahren, sondern ein Kern des Rechts auf Entwicklung. Deutschland verfügt zwar über vielfältige Beteiligungsstrukturen, vom kommunalen Arbeitskreis bis zum Nachhaltigkeitsrat. Zahlreiche Gesprächspartner:innen berichteten ihm jedoch, der zivilgesellschaftliche Raum habe sich verengt. Deva verweist auf Einschränkungen sowie aggressive Polizeieinsätze gegenüber friedlichen Protestierenden, unter anderem aus der Klima- und LGBTIQ+-Bewegung sowie gegenüber Personen, die gegen die Angriffe im Gazastreifen protestierten. Sinkende Förderungen und ein steigender Verwaltungsaufwand erschweren zudem die Arbeit von Organisationen, die soziale Grundversorgung übernehmen.

 

Der Bericht befasst sich besonders ausführlich mit Kindern, Migrant:innen, Geflüchteten, Menschen mit Behinderungen sowie Roma und Sinti. Deva lobt Deutschlands Rolle bei der Aufnahme Geflüchteter, kritisiert jedoch lange Verfahren, die ausgesetzte Familienzusammenführung für Menschen mit subsidiärem Schutz sowie den eingeschränkten Zugang zu Regelschulen und die hohen bürokratischen Hürden bei Gesundheit und Bildung. Für geflüchtete Kinder fehlten laut den ihm vorgetragenen Informationen teilweise auch ausreichende Angebote psychosozialer Versorgung.
Einen eigenen Abschnitt widmet Deva dem kolonialen Erbe, insbesondere dem Völkermord an den Ovaherero und Nama im heutigen Namibia. Erste Schritte wie die Gemeinsame Erklärung von 2021, in der Deutschland um Entschuldigung bat und 1,1 Milliarden Euro zusagte, seien positiv, jedoch kritisiert er, dass die Bundesregierung jede rechtliche Pflicht zu Reparationen zurückweist und die Ovaherero und Nama nicht sinnvoll an den Verhandlungen beteiligt wurden.

Deva ist besorgt, dass Umwelt- und Beteiligungsprüfungen zurückgefahren werden. Er verweist auf den Abbau bestimmter Umweltverträglichkeitsprüfungen für Projekte in Gebieten, in denen der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt werden soll, sowie auf Pläne, Verbandsklagen auf das europarechtlich zwingende Maß zu begrenzen. Dabei formuliert er keinen generellen Gegensatz zwischen Ausbau und Schutz: Erneuerbare Energie müsse vielmehr „verantwortliche Energie“ sein. Das gelte auch für ein geplantes Wasserstoffprojekt in Namibia, das Berichten zufolge auf angestammtem Land der Nama ohne deren freie, vorherige und informierte Zustimmung vorangetrieben wird.

Kritik ohne Echo?

Auch wenn nicht alle Aspekte von Devas Bericht dargestellt werden können, sollte deutlich geworden sein, dass es aus menschenrechtlicher Perspektive in Deutschland viel zu tun gibt. Besorgniserregend ist vor allem, dass es sektorübergreifend zu Verschlechterungen kommt. Die Bundesrepublik droht, viele enorm positive Entwicklungen der letzten Jahre und Jahrzehnte zunichtezumachen. Umso trauriger ist es, dass Surya Devas Bericht in Deutschland kaum Aufmerksamkeit gefunden hat. Abgesehen von wenigen dürren Pressemeldungen zur Vorstellung seines Berichts in Genf und der selbstverständlich erfolgten Würdigung in Fachkreisen, hat dieser wichtige Beitrag kein politisches Echo gefunden. Aber vielleicht rafft sich der Bundestag ja noch dazu auf.

Der Autor, Wolfgang Obenland, ist kommissarischer Ko-Leiter des Forum Umwelt & Entwicklung.

Quellen:

1 Vgl. Subedi, Surya (2021): Declaration on the Right to Development. United Nations Audiovisual Library of International Law. New York.
2 Zur Zukunft des Rechts auf Entwicklung siehe bspw. die Intervention von Chee Yoke Ling bei der Eröffnung der 81. UN-Generalversammlung.
3 Deva, Surya (2026): Besuch in Deutschland: Bericht des Sonderberichterstatters über das Recht auf Entwicklung, Surya Deva. UN Dok. A/HRC/63/32/Add.1. Genf.

 

Kategorien: Allgemein
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