Deutschlands Scheitern in Gaza

Deutschlands Scheitern in Gaza

„Nie wieder“ muss für alle gelten

Deutschlands Waffenlieferungen an Israel und das Schweigen zu offensichtlichen Völkerrechtsverbrechen beschädigen Grundprinzipien des internationalen Rechts. Die Bundesregierung trägt aktiv dazu bei, indem sie sich auf eine Staatsräson beruft, welche die Lehren des Nationalsozialismus selektiv anwendet.

Seit dem menschenverachtenden Terrorangriff der Hamas auf jüdisches Leben am 7. Oktober 2023 hat sich im Nahen Osten ein menschengemachtes Unrecht entfesselt, dessen Dimension das Fundament der internationalen Ordnung erschüttert. Durch brutalste Gewaltanwendung an Palästinenser:innen, kollektive Bestrafung und gezielte Angriffe auf zivile Infrastruktur begeht Israel systematisch Völkerrechtsverbrechen.

Inmitten dieser Angriffe auf die Grundpfeiler des Rechts offenbart sich ein gravierender Riss im Selbstverständnis deutscher Politik: zwischen der historischen Verantwortung gegenüber jüdischem Leben und der Verpflichtung zum Schutz des Völkerrechts. Die offizielle Reaktion auf Israels Kriegsführung in Gaza macht deutlich, wie tief der Widerspruch sitzt, wie sehr die deutsche Staatsräson zur politischen Leerformel geworden ist, wenn sie nicht von rechtlichen Prinzipien getragen wird, sondern von geopolitischen Loyalitäten und machtpolitischem Kalkül.

„Nie wieder“ muss für alle gelten

„Nie wieder“ – dieser Schwur ist mehr als eine historische Geste. Er ist das moralische und normative Fundament der Bundesrepublik, geboren aus dem Zivilisationsbruch des Nationalsozialismus und den beispiellosen Verbrechen an Jüdinnen und Juden. Doch dieser Schwur war nie partikular gemeint. Die Lehren aus diesen Verbrechen gelten nicht allein dem Schutz jüdischen Lebens, sondern allen Menschen. Wer diese Verantwortung auf eine Gruppe beschränkt, verkennt ihren Wesenskern.

Der universelle Anspruch konkretisiert sich in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in den Genfer Konventionen, in der Genozidkonvention und den Prinzipien der Nürnberger Prozesse, welche die individuelle Verantwortlichkeit für Völkerstraftaten begründeten. Der Jurist Philippe Sands bringt diesen Gedanken auf den Punkt: „Die jüdische Geschichte lehrt uns, dass wir nicht ohne Recht leben können.“ Sands erinnert daran, dass die Reaktion auf kollektives Unrecht nicht nur der Schutz bestimmter Kollektive sein kann. Sie muss in der Verpflichtung zu universeller Rechtsbindung bestehen – also der konsequenten Anwendung rechtlicher Normen, unabhängig von Täter, Opfer oder politischem Interesse.

Wer „Nie wieder“ sagt, muss „für alle“ meinen – und darf nicht schweigen, wenn dieses Versprechen zerrissen wird, so wie derzeit in Gaza. Die Bundesregierung reklamiert stattdessen eine Staatsräson, die sich in bedingungsloser Solidarität mit Israel erschöpft, während im Gazastreifen die Grundbedingungen der Humanität aus den Angeln gehoben werden. Dabei ignoriert sie das zentrale rechtsstaatliche Postulat: Niemand steht über dem Recht.

Eine Krise der Macht, nicht des Rechts

Was hieraus von manchen als „Krise des Völkerrechts“ beklagt wird, ist in Wahrheit die Krise einer Weltordnung, die den Anspruch des Rechts als lästig empfindet. Das Völkerrecht ist nicht gescheitert. Im Gegenteil: Seine Wirkung wird immer mehr beansprucht. Längst versuchen Länder des Globalen Südens, das eurozentrisch geprägte Völkerrecht aktiv mitzugestalten und nicht mehr nur Zuschauer zu sein. Auch der Internationale Strafgerichtshof ermittelt nicht mehr nur in afrikanischen Staaten, sondern nimmt nun auch Völkerrechtsverstöße in westlichen Ländern in den Blick. Dennoch: Auch wenn die Geschichte des Völkerrechts stets von Rechtsbrüchen, Ignoranz und Doppelstandards geprägt war, wurde das Völkerrecht selten derart entlarvend mit zweierlei Maß angewandt. Während westliche Politiker:innen – zu Recht – russische Kriegsverbrechen in der Ukraine verurteilen, schweigen sie zu den exzessiven, unverhältnismäßigen Militäraktionen Israels. Wer aber das Völkerrecht nur dann bemüht, wenn es strategisch opportun ist, zerstört seine normative Glaubwürdigkeit. Die Glaubwürdigkeit des Westens als Verteidiger einer regelbasierten Weltordnung steht und fällt mit der Gleichheit vor dem Recht. Wer bewusst mit diesen Prinzipien bricht, stellt sich außerhalb der Wertegemeinschaft, der er angehört.

Steilvorlage für Autoritäre

Was dabei auf dem Spiel steht, ist mehr als nur die Glaubwürdigkeit deutscher Außenpolitik – es ist die Zukunft einer regelbasierten Weltordnung. Wer für Wladimir Putin internationale Strafverfolgung fordert, sie aber im Fall von Netanyahu sabotiert, demontiert die Idee eines objektiven Völkerrechts. Mehr noch: Es ist ein Geschenk an die Autoritären. Ob in Ungarn, Russland oder China – überall dort, wo Rechtsstaatlichkeit und Rechenschaftspflicht ohnehin unter Druck stehen, lässt sich der Verweis auf Gaza nutzen, um die Idee universeller Standards als westliche Doppelmoral zu diskreditieren. Die Botschaft lautet: Menschenrechte sind verhandelbar, Völkerrecht gilt nur selektiv. Genau diese Relativierung stärkt den globalen Autoritarismus und untergräbt die Glaubwürdigkeit demokratischer Rechtsordnungen im Kampf um universelle Geltung.

Deutsche Staatsräson kontra Völkerrecht: Ein normatives Versagen

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie Deutschland seine historische Verantwortung eigentlich versteht. Die Berufung auf die Sicherheit Israels als deutsche Staatsräson wird zur Ausrede für völkerrechtliches und innenpolitisches Versagen. Dabei steht die Staatsräson nicht zwingend im Widerspruch zum Völkerrecht – im Gegenteil: Wer sie ernst nimmt, muss sie rechtlich binden. Die Würde des Menschen ist unteilbar, und sie gilt für alle. Wer sie zur Disposition stellt, um politische Allianzen zu schonen, verrät nicht nur das Recht, sondern auch die historischen Erfahrungen, aus denen sich die grundgesetzlich garantierte Stellung der Menschenwürde speist. Es geht nicht um Staatsräson oder Völkerrecht, sondern um die Bedingungen einer völkerrechtskonformen Staatsräson. Der Schutz jüdischen Lebens in Israel kann und darf nicht mit dem Tod palästinensischer Zivilisten bezahlt werden. Der deutsche Umgang mit Gaza suggeriert jedoch, dass man das eine nur durch das andere sichern könne – eine gefährliche, weil entmenschlichende Logik.

Fortsetzung kolonialer Denkmuster

Dieses normative Versagen ist nicht nur ein Bruch mit dem Recht – es offenbart auch tiefsitzende koloniale Denkmuster. Der Diskurs, der Palästinenser:innen als „Sicherheitsproblem“ konstruiert oder – wie die deutsche Bundesbildungsministerin Karin Prien – pauschal als „offensichtlich ordentlich radikalisiert“ diskriminiert, speist sich aus denselben historischen und rassistischen Mustern, die einst die imperiale Kontrolle über arabische und muslimische Bevölkerungen rechtfertigen sollten. In der Ignoranz gegenüber der kulturellen und politischen Eigenständigkeit palästinensischer Stimmen, im beharrlichen Schweigen über ihre Entrechtung spiegelt sich ein koloniales Verhältnis wider: der Anspruch, über andere zu urteilen, ohne sie zu hören. Diese Denkweise scheint nicht überwunden – sie ist lediglich in neue rhetorische Gewänder gehüllt. Palästinenser:innen erscheinen in westlichen Medien oft als kollektives Objekt geopolitischer Konflikte, nicht als handelnde Subjekte. Ihre Trauer, ihre Angst, ihr Widerstand wird entwertet oder delegitimiert. Das erklärt, warum das Leid der palästinensischen Bevölkerung oft mit einer irritierenden moralischen Gleichgültigkeit hingenommen wird. Es erklärt auch, warum massive Bombardements, Vertreibungen und Blockaden als „notwendige Maßnahmen“ gelten dürfen, wo sie andernorts als barbarisch verurteilt würden. Wer Gaza betrachtet, ohne diese kolonialen Kontinuitäten mitzudenken, versteht weder die strukturelle Gewalt noch das westliche Versagen.

Ausblick

Doch Kritik allein genügt nicht. Wer die Unteilbarkeit und Integrität von Menschenrechten verteidigen will, muss bereit sein, Konsequenzen zu ziehen: die Konsequenz, Rechtsverstöße überall gleich zu benennen und die Bereitschaft, internationale Institutionen wie den Internationalen Strafgerichtshof nicht nur rhetorisch zu stützen, sondern praktisch gegen politische Angriffe zu verteidigen. Es geht darum, die Menschenrechte wieder als Maßstab des Handelns zu verankern – nicht als politische Variable. Nur wenn Europa klar zeigt, dass es keine doppelten Standards akzeptiert, dass Recht nicht der Macht, sondern Macht dem Recht verpflichtet ist, kann das Versprechen von „Nie wieder“ glaubwürdig bleiben. Es geht nicht nur um den Nahostkonflikt, sondern um die Frage, ob das postkoloniale Erbe Europas tatsächlich überwunden ist – oder ob es sich in der ungleichen Anwendung des Völkerrechts schlichtweg fortschreibt. Insofern ist Gaza eine Bewährungsprobe für das demokratische Selbstverständnis, für das Vertrauen in die Kraft des Rechts – und für das Vermächtnis von Nürnberg. Jetzt ist der Moment, diese Prinzipien zu verteidigen. Nicht irgendwann. Jetzt.

 

Dr. Alexander Schwarz ist Jurist und Co-Leiter des Programmbereichs Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung bei der juristischen Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) mit Sitz in Berlin.

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